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Information: Ausbildungsbeschreibung Gabelstapler nach DGUV Grundsatz

Unsere Schulung zum/zur Staplerfahrer/in

Um einen Stapler fahren zu dürfen, müssen Ihre Mitarbeiter*innen nach DGUV Vorschrift 68 nachweislich ausgebildet sein. Wir bilden Ihre Staplerfahrer*innen nach dem DGUV Grundsatz 308-001 Stufe 1 Gabelstapler oder Stufe 2 Schubmaststapler.

„Ausbildung und Beauftragung der Fahrer*innen von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ aus.

Unsere Schulungen werden mit einer praktischen sowie einer theoretischen Prüfung abgeschlossen. Die Teilnehmer*innen bekommen nach Bestehen der Prüfungen einen Fahrausweis sowie ein Zertifikat.

Wir führen unsere Schulungen ausschließlich als Inhouse Schulungen direkt bei Ihnen am Standort und mit Ihren Geräten durch. Die Schulung erfolgt somit immer auf Ihren bekannten und vielleicht schon vertrauten Geräten statt.

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Mindestalter von 18 Jahren sowie die körperliche und geistige Eignung. Da unsere Ausbildungen ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen, sind ausreichende deutsche Sprachkenntnissen in Schrift und Wort ebenfalls unerlässlich.

Für ein unverbindliches Schulungsangebot lassen Sie uns Ihre Rechnungsadresse, den Schulungsort und die Teilnehmeranzahl zukommen.

Wir melden uns mit einem passenden Angebot bei Ihnen.
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