Information: Ausbildungsbeschreibung LKW Ladekran nach DGUV Grundsatz
Unsere Schulung für Bediener*innen von LKW – Ladekrane
und
Unsere Schulung anschlagen von Lasten
Sie haben ein Fahrzeug oder ein Arbeitsgerät mit einem Ladekran im Fuhrpark?
Egal ob Sie einen Lade-, Klapp-, Holz- oder Hochkran mit Sitz im Fuhrpark haben, benötigen Sie nach der aktuellen Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz 309-003 eine mindestens 2 tägige Ausbildung (Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis für Kranführer und Kranführerinnen).
Gegebenenfalls haben Sie beim Kauf des Kranes eine Unterweisung für den Kran vom Hersteller erhalten. Dieser Schritt war bis vor kurzem gültig und rechtssicher. Ihre Mitarbeiter*innen hat es dazu befähigt, ohne Kranschein den Kran zu Führen.
Heute wird der Punkt „Prüfung“ genau in der DGUV beschrieben. Somit obliegt jeder Unterweisung eine schriftliche und praktische Prüfung.
Die Ausbildungsdauer gestaltet sich je nach Größe und Bauart des Kranes. Nach DGUV kann die Schulung 2 – 5 Tage andauern.
Wir empfehlen zusätzlich eine Ausbildung als Anschläger*in von Lasten. Dieses ist immer Bestandteil der Schulung für LKW – Ladekrane.
Mit dem/der Anschläger*in steht und fällt die Last, er dirigiert den Kranführer*in und schlägt die Last mit dem richtigen Anschlagmitteln an. Die Kommunikation erfolgt dort über Gesten und Handzeichen.
Es ist essenziell, dass dieses reibungslos abläuft. Aus diesen Gründen ist es notwendig, dass Ihre Mitarbeiter*innen, für eine Tätigkeit als Anschläger*in, bestmöglich geschult werden.
Wir können Ihnen zusichern, dass Ihre Mitarbeiter*innen nach Besuch unserer Schulung über die Gefahren und die Kommunikationsarten im Rahmen der DGUV-I 209-013 optimal informiert sind.
- Wir unterweisen folgende Themenbereiche:
- Korrekte Verwendung der verschiedenen Anschlagmittel
- Sicher Überprüfung der Anschlagmittel
- Sicherung der Last
- Aufnehmen und Absetzen der Last nach dem Transport
- Sachgemäße Aufbewahrung und Kontrolle der Anschlagmittel
- Risikoschwerpunkte und die Vermeidung der dort vorhandenen Gefahren
- Verständigung zwischen dem/der Anschläger*in und dem/der Kranführer*in
Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer*innen einen Fahrausweis sowie ein Zertifikat. Um einen erfolgreichen Abschluss zu erhalten, wird eine theoretische und praktische Prüfung durchgeführt.
Wir führen unsere Schulungen ausschließlich als Inhouse Schulungen direkt bei Ihnen am Standort und mit Ihren Geräten durch. Die Schulung erfolgt somit immer auf Ihren bekannten und vielleicht schon vertrauten Geräten statt.
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Mindestalter von 18 Jahren sowie die körperliche und geistige Eignung. Da unsere Ausbildungen ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen, sind ausreichende deutsche Sprachkenntnissen in Schrift und Wort ebenfalls unerlässlich.
Für ein unverbindliches Schulungsangebot lassen Sie uns Ihre Rechnungsadresse, den Schulungsort und die Teilnehmeranzahl zukommen.
Wir melden uns mit einem passenden Angebot bei Ihnen.