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Information: Ausbildungsbeschreibung Portalkran, Brückenkran und Schwenkarmkran nach DGUV Grundsatz

Unsere Schulung für Bediener*innen von Schwenkarm-, Portal- und Brückenkranen

Die Bedienung von Schwenkarm-, Portal- und Brückenkranen muss laut DGUV Vorschrift 52 unterwiesen werden. Wir lehren die wichtigen Inhalte solcher Ausbildungen und Unterweisungen und bieten ein Trainingsprogramm nach dem DGUV Grundsatz 309-003 in Theorie und Praxis an.

Der Gesetzgeber schreibt eine jährliche Unterweisung für Bediener*innen von Hubarbeitsbühnen vor. Gerne bieten wir Ihnen auch diese Unterweisung und schulen Ihre Mitarbeiter*innen.

Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer*innen einen Fahrausweis sowie ein Zertifikat. Um einen erfolgreichen Abschluss zu erhalten, wird eine theoretische und praktische Prüfung durchgeführt.

Wir führen unsere Schulungen ausschließlich als Inhouse Schulungen direkt bei Ihnen am Standort und mit Ihren Geräten durch. Die Schulung erfolgt somit immer auf Ihren bekannten und vielleicht schon vertrauten Geräten statt.

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Mindestalter von 18 Jahren sowie die körperliche und geistige Eignung. Da unsere Ausbildungen ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen, sind ausreichende deutsche Sprachkenntnissen in Schrift und Wort ebenfalls unerlässlich.

Für ein unverbindliches Schulungsangebot lassen Sie uns Ihre Rechnungsadresse, den Schulungsort und die Teilnehmeranzahl zukommen.

Wir melden uns mit einem passenden Angebot bei Ihnen.
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