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Information: Ausbildungsbeschreibung Teleskopstapler starrem- oder mit drehbarem Oberwagen, 2-Tagesschulung nach DGUV Grundsatz

Unsere Schulung für Bediener*innen von Teleskopstaplern

Sie haben einen Teleskopstapler mit starrem Aufbau oder drehbarem Oberwagen im Fuhrpark? Egal welcher Hersteller oder welche Anbaugeräte, Sie benötigen nach der aktuellen Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz 308-009 eine Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer und der Fahrerinnen von geländegängigen Teleskopstaplern. Wir bieten zumindest eine Nachschulung oder ggf. eine 2-4 tägige Neuausbildung für Bediener*innen von Teleskopstaplern an.

Seit 2016 wurde die Qualifizierung neu geregelt und der Teleskopstapler gehört nicht mehr zum Bereich Gabelstapler oder selbstfahrende Arbeitsmaschine. Mit der Übergangsfrist bis April 2018 sollte jeder/e Bediener/in einer Teleskopmaschine  eine Schulung nachweisen können.

Lassen Sie ihre Mitarbeiter*innen bei uns ausbilden. Wir bieten Ihnen die Schulung konform nach den aktuellsten Vorschriften in mehreren Stufen an:
  • Stufe 1 Grundausbildung Teleskopstapler
  • Stufe 2a Geräte mit drehbarem Oberwagen/Kranbetrieb
  • Stufe 2b Einsatz als Hubarbeitsbühne
  • Stufe 3 Betriebliche Ausbildung auf die Maschine (auf Anfrage). Die Stufe 3 wird oftmals direkt durch den Kunden als Herstellereinweisung abgedeckt.

Jede Ausbildungsstufe beinhaltet 1 Tag Ausbildungsdauer. Wenn alle Stufen von 1 bis 3 abgedeckt werden sollen, muss die Ausbildung nach DGUV 4 Tage andauern.

Haben Sie bereits Kenntnisse über Teleskopstapler und sind ein erfahrene/r Bediener*in nur ohne gesetzliche Schulung nach der DGUV 308-009, so kann die Ausbildung auf 1-2 Tage gekürzt werden.

Kranführer*innen, Staplerfahrer*innen und Hubarbeitsbühnenbediener*innen haben oft nicht die erforderliche Ausbildung.

Leider werden immer wieder falsche Aussagen von Angestellten bzw. Aufsichtspersonen oder auch Aufsichtsbeamten der Unfallkasse gemacht, das z.B. Landwirte die Ausbildungen und Schulungen nicht absolvieren müssen, da die DGUV Grundsätze, Regeln, Vorschriften usw. für Land- und Forstbetriebe oder Einzelunternehmer ohne Aushilfen oder Angestellte hier nicht gelten. Diese Aussagen werden fast nur mündlich per Telefon und nicht rechtlich sicher per Mail mit Namen, Abteilung der Unfallkasse gemacht.

Eine Schulungspflicht und UVV-Prüfungspflicht besteht auch für alle Landwirte und Einzelunternehmer. Diese wird unter anderem durch die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung kurz DGUV und durch die Unfallkassen des Landes soweit von der SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Gerne schulen wir Ihre Mitarbeiter/innen auch jährlich z.B. für die vorgeschriebenen Sicherheitsunterweisungen.

Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer/innen einen Fahrausweis sowie ein Zertifikat. Um einen erfolgreichen Abschluss zu erhalten, wird eine theoretische und praktische Prüfung durchgeführt.

Wir führen unsere Schulungen ausschließlich als Inhouse Schulungen direkt bei Ihnen am Standort und mit Ihren Geräten durch. Die Schulung erfolgt somit immer auf Ihren bekannten und vielleicht schon vertrauten Geräten statt.

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Mindestalter von 18 Jahren sowie die körperliche und geistige Eignung. Da unsere Ausbildungen ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen, sind ausreichende deutsche Sprachkenntnissen in Schrift und Wort ebenfalls unerlässlich.

Für ein unverbindliches Schulungsangebot lassen Sie uns Ihre Rechnungsadresse, den Schulungsort und die Teilnehmeranzahl zukommen.

Wir melden uns mit einem passenden Angebot bei Ihnen.


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