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Ausbildungsbeschreibung Hubarbeitsbühnen nach DGVU 308 – 008

Die Schulung umfasst folgende Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
  • Verschiedene Bauarten und deren allgemeiner Betrieb
  • Sicheres Aufstellen und Inbetriebnahme am Einsatzort
  • Unfallverhalten und Unfallhergänge
  • Signale und Sicherheitseinrichtungen
  • Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Transport auf Straßen und Personentransport
  • Standsicherheit und Verfahren von Arbeitsbühnen
  • Praktische Übungen und Fahrtraining
  • Funktion von Steuerung und Notablass

Voraussetzung zum Führen von Arbeitsbühnen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung (G 25)

Die Schulungsdauer beträgt 1 Tag (Teilnehmer ohne Vorkenntnisse optional auch 2 Tage). Dies umfasst den theoretischen und praktischen Umgang mit den gängigen Hubarbeitsbühnen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat zur Bestätigung als Bediener.


Die Kursgebühr beträgt 150 € pro Teilnehmer.
Prüfungsgebühr, Bedienerschein, Urkunde/Zertifikat 20 € pro Teilnehmer

  • Mindestteilnehmerzahl  4 Personen
  • Gruppenpreise bis 10 Teilnehmer auf Anfrage.


Jährliche UVV Unterweisung Hubarbeitsbühnen 1 Stunden Theorie

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfälle mit Hubarbeitsbühnen / Unfallgefahren
  • Betriebsanweisungen
  • Sicherheitszeichen
  • Haftungsfragen


Die Kursgebühr beträgt 30 € pro Teilnehmer


oder


Jährliche UVV Unterweisung Hubarbeitsbühnen 2-3 Stunden Theorie und Praxis

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfälle mit Hubarbeitsbühnen / Unfallgefahren
  • Betriebsanweisungen
  • Sicherheitszeichen
  • Haftungsfragen
  • Praxis am Gerät
  • Fahrübungen

Die Kursgebühr beträgt 60 € pro Teilnehmer


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