Ausbildungsbeschreibung Hubarbeitsbühnen nach DGVU 308 – 008
Die Schulung umfasst folgende Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
- Verschiedene Bauarten und deren allgemeiner Betrieb
- Sicheres Aufstellen und Inbetriebnahme am Einsatzort
- Unfallverhalten und Unfallhergänge
- Signale und Sicherheitseinrichtungen
- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Transport auf Straßen und Personentransport
- Standsicherheit und Verfahren von Arbeitsbühnen
- Praktische Übungen und Fahrtraining
- Funktion von Steuerung und Notablass
Voraussetzung zum Führen von Arbeitsbühnen:
- Mindestalter 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung (G 25)
Die Schulungsdauer beträgt 1 Tag (Teilnehmer ohne Vorkenntnisse optional auch 2 Tage). Dies umfasst den theoretischen und praktischen Umgang mit den gängigen Hubarbeitsbühnen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat zur Bestätigung als Bediener.
Die Kursgebühr beträgt 150 € pro Teilnehmer.
Prüfungsgebühr, Bedienerschein, Urkunde/Zertifikat 20 € pro Teilnehmer
- Mindestteilnehmerzahl 4 Personen
- Gruppenpreise bis 10 Teilnehmer auf Anfrage.
Jährliche UVV Unterweisung Hubarbeitsbühnen 1 Stunden Theorie
- Rechtliche Grundlagen
- Unfälle mit Hubarbeitsbühnen / Unfallgefahren
- Betriebsanweisungen
- Sicherheitszeichen
- Haftungsfragen
Die Kursgebühr beträgt 30 € pro Teilnehmer
oder
Jährliche UVV Unterweisung Hubarbeitsbühnen 2-3 Stunden Theorie und Praxis
- Rechtliche Grundlagen
- Unfälle mit Hubarbeitsbühnen / Unfallgefahren
- Betriebsanweisungen
- Sicherheitszeichen
- Haftungsfragen
- Praxis am Gerät
- Fahrübungen
Die Kursgebühr beträgt 60 € pro Teilnehmer