Ausbildungsbeschreibung Portalkran, Brückenkran und Schwenkarmkran nach DGUV Grundsatz
Die Schulung umfasst folgende Inhalte:
- Gesetzliche Grundlagen
- Kranphysik
- Nothalteeinrichtungen
- Lastmomentbegrenzer
- Abstützung
- Anschlagen und Anschlagmittel
- Fahrübung und technische Unterweisung
- Theoretische und praktische Prüfung
Voraussetzung zum Führen von Portalkräne, Brückenkräne und Schwenkarmkräne:
- Mindestalter 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung
Die Schulungsdauer beträgt ca. 1 Tag (Teilnehmer ohne Vorkenntnisse 2 Tage). Dies umfasst den theoretischen und praktischen Umgang mit den Ladekränen welche im Betrieb vorhanden sind. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer ein Bedienerausweis und eine Teilnahmebestätigung.
Die Kursgebühr inklusive der Zusatzausbildung Anschlagen von Lasten beträgt 225 € pro Teilnehmer mit Vorkenntnisse und 325 € pro Teilnehmer ohne Vorkenntnisse
Prüfungsgebühr, Bedienerschein, Urkunde, Broschüre Der Kranführer 30 € pro Teilnehmer.
- Gruppen bis 10 Personen auf Anfrage.
- Mindestteilnehmerzahl 4 Personen.
Jährliche UVV Unterweisung Portalkran, Brückenkran oder Schwenkarmkran 2-3 Stunde Theorie und Praxis
- Die Kursgebühr beträgt 60 € pro Teilnehmer
Erweiterte UVV Unterweisung mit einem praktischen Übungsteil Preis auf Anfrage.