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Ausbildungsbeschreibung Portalkran, Brückenkran und Schwenkarmkran nach DGUV Grundsatz

Die Schulung umfasst folgende Inhalte:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Kranphysik
  • Nothalteeinrichtungen
  • Lastmomentbegrenzer
  • Abstützung
  • Anschlagen und Anschlagmittel
  • Fahrübung und technische Unterweisung
  • Theoretische und praktische Prüfung

Voraussetzung zum Führen von Portalkräne, Brückenkräne und Schwenkarmkräne:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung (G 25)

Die Schulungsdauer beträgt ca. 1 Tag (Teilnehmer ohne Vorkenntnisse 2 Tage). Dies umfasst den theoretischen und praktischen Umgang mit den Ladekränen welche im Betrieb vorhanden sind. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer ein Bedienerausweis und eine Teilnahmebestätigung.


Die Kursgebühr beträgt 150 € pro Teilnehmer mit Vorkenntnisse und 250 € pro Teilnehmer ohne Vorkenntnisse

oder

Die Kursgebühr inklusive der Zusatzausbildung Anschlagen von Lasten beträgt 225 € pro Teilnehmer mit Vorkenntnisse und 325 € pro Teilnehmer ohne Vorkenntnisse


Prüfungsgebühr, Bedienerschein, Urkunde/Zertifikat 20 € pro Teilnehmer.

  • Gruppen bis 10 Personen auf Anfrage.
  • Mindestteilnehmerzahl  4 Personen.

Jährliche UVV Unterweisung Portalkran, Brückenkran oder Schwenkarmkran 2-3 Stunde Theorie und Praxis

  • Die Kursgebühr beträgt 60 € pro Teilnehmer

Erweiterte UVV Unterweisung mit einem praktischen Übungsteil Preis auf Anfrage.



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