Ausbildungsbeschreibung Portalkran, Brückenkran und Schwenkarmkran nach DGUV Grundsatz
Die Schulung umfasst folgende Inhalte:
- Gesetzliche Grundlagen
- Kranphysik
- Nothalteeinrichtungen
- Lastmomentbegrenzer
- Abstützung
- Anschlagen und Anschlagmittel
- Fahrübung und technische Unterweisung
- Theoretische und praktische Prüfung
Voraussetzung zum Führen von Portalkräne, Brückenkräne und Schwenkarmkräne:
- Mindestalter 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung (G 25)
Die Schulungsdauer beträgt ca. 1 Tag (Teilnehmer ohne Vorkenntnisse 2 Tage). Dies umfasst den theoretischen und praktischen Umgang mit den Ladekränen welche im Betrieb vorhanden sind. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer ein Bedienerausweis und eine Teilnahmebestätigung.
Die Kursgebühr beträgt 150 € pro Teilnehmer mit Vorkenntnisse und 250 € pro Teilnehmer ohne Vorkenntnisse
oder
Die Kursgebühr inklusive der Zusatzausbildung Anschlagen von Lasten beträgt 225 € pro Teilnehmer mit Vorkenntnisse und 325 € pro Teilnehmer ohne Vorkenntnisse
Prüfungsgebühr, Bedienerschein, Urkunde/Zertifikat 20 € pro Teilnehmer.
- Gruppen bis 10 Personen auf Anfrage.
- Mindestteilnehmerzahl 4 Personen.
Jährliche UVV Unterweisung Portalkran, Brückenkran oder Schwenkarmkran 2-3 Stunde Theorie und Praxis
- Die Kursgebühr beträgt 60 € pro Teilnehmer
Erweiterte UVV Unterweisung mit einem praktischen Übungsteil Preis auf Anfrage.