Ausbildungsbeschreibung Teleskopstapler starr oder mit Rotor,
2-Tagesschulung nach DGUV Grundsatz 308-009
Auch gibt den Teleskopstapler nicht nur in einer starren Version sondern auch mit drehbarem Oberwagen (Rotor) und somit ein Multigerät für viele Verhältnisse und Situationen. Um das Fahren und Bedienen einer solchen Maschine verantwortungsbewusst zu tätigen, ist es von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben einen Befähigungsnachweis nach DGUV 308 – 009 zu erlangen. Dabei wird der Umgang in der Theorie und in der Praxis geschult.
Seit Ende April 2016 gilt das Qualifizierungsgrundgesetz 308 – 009 und ist nach der jetzt nun ablaufenden Einführungszeit von 2 Jahren bindend. Es handelt sich um den sogenannten Führerschein für Teleskopstapler. Die Gültigkeit der Bedienerberechtigung ist zeitlich nicht begrenzt. Eine jährliche fachspezifische Unterweisung ist jedoch unbedingt zu empfehlen.
Voraussetzung für das Bedienen von Teleskopstaplern:
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung nach G 25
- Ausbildungsvoraussetzung, Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308 – 001
Die Schulung umfasst folgende Inhalte und Stufen:
Stufe 1 und Stufe 3: Starre Teleskopen gemäß DGUV Grundsatz 308 – 009
- Theoretischer und praktischer Umgang mit Teleskopstaplern
- Aufbau und Funktion
- Fahrphysik und Sicherheitsübungen
- Umgang mit Lasten
- Komplexe Einsätze erörtern
Die Schulungsdauer beträgt 2 Tage. Die Schulung umfasst den theoretischen und praktischen Umgang mit starren Teleskopstaplern. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer die Fahrerlaubnis zum Führen von Teleskopladern (starr).
- Die Kursgebühr beträgt 200 € pro Teilnehmer.
Stufe 2a und Stufe 3: Drehbare Teleskopen (Rotor)
- Aufbau und Funktion
- Fahrphysik und Sicherheitsübungen
- Umgang mit Lasten
- Komplexe Einsätze erörtern
- theoretischer und praktischer Umgang mit drehbaren Oberwagen
Die Schulungsdauer beträgt 2 Tage. Die Schulung umfasst den theoretischen und praktischen Umgang mit starren Teleskopstaplern. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer die Zertifizierung der Stufe 2a drehbar.
- Die Kursgebühr beträgt 200 € pro Teilnehmer.
Stufe 2b: Einsatz als Hubarbeitsbühne
- erfolgreiche Teilnahme Stufe 1 oder 2a
- Zusatzqualifizierung für den Einsatz mit Arbeitsbühnen
Die Schulungsdauer beträgt 1 Tag. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer die Zertifizierung der Stufe 2b.
- Die Kursgebühr beträgt 150 € pro Teilnehmer.
Mindestteilnehmerzahl 4 Personen oder auf Anfrage.
Jährliche UVV Unterweisung Teleskopstapler 2-3 Stunden Theorie und Praxis
- Rechtliche Grundlagen
- Unfälle mit Teleskopstaplern / Unfallgefahren
- Betriebsanweisungen
- Sicherheitszeichen
- Haftungsfragen
Die Kursgebühr beträgt 60 € pro Teilnehmer.
- Gruppen bis 10 Personen oder nach Absprache
Prüfungsgebühr, Bedienerausweis, Urkunde 20 € pro Teilnehmer.