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Ausbildungsbeschreibung Teleskopstapler starr oder mit drehbarem Oberwagen, 2-Tagesschulung nach DGUV Grundsatz 308-009

Es gibt den Teleskopstapler nicht nur in einer starren Version sondern auch mit drehbarem Oberwagen (Rotor) und somit ein Multigerät für viele Verhältnisse und Situationen. Um das Fahren und Bedienen einer solchen Maschine verantwortungsbewusst zu tätigen, ist es von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben einen Befähigungsnachweis nach DGUV 308 – 009 zu erlangen. Dabei wird der Umgang in der Theorie und in der Praxis geschult.
Seit Ende April  2016 gilt das Qualifizierungsgrundgesetz  308 – 009 und ist nach der jetzt nun ablaufenden Einführungszeit von 2 Jahren bindend. Es handelt sich um den sogenannten Führerschein für Teleskopstapler. Die Gültigkeit der Bedienerberechtigung ist zeitlich nicht begrenzt. Eine jährliche fachspezifische Unterweisung ist jedoch unbedingt zu empfehlen.

Voraussetzung für das Bedienen von Teleskopstaplern:

  • Mindestalter  18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung nach G 25
  • Ausbildungsvoraussetzung, Ausbildung nach DGUV Grundsatz  308 – 001

Die Schulung umfasst folgende Inhalte und Stufen:
Stufe 1 und Stufe 3: Starre Teleskopen gemäß DGUV Grundsatz  308 – 009

  • Theoretischer und praktischer Umgang mit Teleskopstaplern
  • Aufbau und Funktion
  • Fahrphysik und Sicherheitsübungen
  • Umgang mit Lasten
  • Komplexe Einsätze erörtern

Die Schulungsdauer beträgt 2 Tage. Die Schulung umfasst den theoretischen und praktischen Umgang mit starren Teleskopstaplern. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer die Fahrerlaubnis zum Führen von Teleskopladern (starr).

  • Die Kursgebühr beträgt 250 € pro Teilnehmer.

Stufe 2a und Stufe 3: Drehbare Teleskopen (Rotor)

  • Aufbau und Funktion
  • Fahrphysik und Sicherheitsübungen
  • Umgang mit Lasten
  • Komplexe Einsätze erörtern


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